SCHWIERIGE RECHTSLAGE BEI MARKEN-KEYWORDS IN ADWORDS
Lange Zeit war unklar, ob markenrechtlich geschützte Begriffe ohne Zustimmung des Markeninhabers als Keywords für Adwords-Anzeigen verwendet werden dürfen. Diese Rechtsfrage wurde 2011 vom BUNDESGERICHTSHOF (BGH) beantwortet, der die Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen als Keywords unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärte. Solange „die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält“, können Dritte „ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers“ als Keyword nutzen.
IM ANZEIGENTEXT SIND KONKURRENZMARKEN TABU
Die Möglichkeit, die Nutzung von Marken-Keywords durch Dritte sperren zu lassen, ist nach dem Urteil des BGH entfallen. Im Anzeigentext und in der verlinkten Domain ist die Verwendung fremder Markenname aber weiterhin ebenso untersagt wie andere Hinweise auf den Markeninhaber und seine Produkte. Die Anzeigen müssen so gestaltet sein, dass keine Verwechslung mit einer anderen Marke aufkommen kann. Irreführende Texte, die suggerieren, von einem anderen Unternehmen zu stammen, sind verboten; es sei denn, man verfügt über eine ausdrückliche Genehmigung des Markeninhabers.
Folgende Punkte gilt es zu beachten:
- Die Buchung von eingetragenen Marken als Keywords durch Dritte ist grundsätzlich erlaubt.
- Die durch die Nutzung eines Marken-Keywords generierte Adwords-Anzeige muss klar als solche gekennzeichnet sein und sich deutlich von den Ergebnissen der organischen Suche abheben.
- Die Anzeige selbst darf keinen Hinweis auf die fremde Marke enthalten.
- Unterhalb des Anzeigentextes darf ausschließlich die eigene Domain genannt werden, die jegliche Verwechslung mit der Konkurrenzmarke verhindern muss.
Um sicherzustellen, dass keine Markenrechtsverletzungen durch die Konkurrenz vorliegen, sollten Unternehmen nicht nur die eigenen ADWORDS-KAMPAGNEN, sondern auch die Aktivitäten der Konkurrenz in Auge behalten. Für Hinweise auf Verstöße gegen das Markenrecht stellt Google ein FORMULAR FÜR MARKENBESCHWERDEN zur Verfügung. Zum anderen kann dieses Formular von Markeninhabern genutzt werden, um die Verwendung ihrer Marken zu autorisieren.